Rücktrittsrechte

Der ADAC hat es falsch geschrieben das law blog korrigiert:

Der Bundesgerichtshof hat (…) schon vor über einem Jahr entschieden, dass auch bei Online-Auktionen normale Kaufverträge zustande kommen. Es gelten demnach auch die gleichen Widerrufsrechte, und zwar ohne Einschränkung. Wer also bei einem Unternehmer kauft, kann sich die Sache auf jeden Fall zwei Wochen überlegen.

Also: Relevant ist, ob der Verkäufer Unternehmer ist oder nicht – egal ist ober ‘gewerblich handelt’ oder nicht. Man sollte also bei ‘Privatauktionen’ nochmal einen zweiten Blck werfen.

5 Gedanken zu „Rücktrittsrechte

  1. Ralf

    Das ist doch wohl wieder so ein falsch zitiertes Urteil Wenn ich Unternehmer bin, bin ich das ja nicht automatisch 24 Stunden /Tag. Ich kann doch auch als Unternehmer etwas privat verkaufen.
    Wenn ich bei eBay etwas unter den Namen Tobi76 verkaufe, zugleich aber auch Geschäftsführer der XY-GmbH bin, mich jemand dann darauf festnageln will weil ich von Beruf Geschäftsführer bin, dem würd ich aber mal satt nen Vogel zeigen.

    Meine (gefühlte) Meinung dazu.

  2. Oliver Gassner Beitragsautor

    @Ralf:also ich bin weder Jurist noch Wirtschaftsexperte, aber

    a) wäre wohl ‘Unternehmer’ ein Überbegriff für ‘Freiberufler udn Gewerbetreibende’ (also ein Zhanarzt, der seinen Screibtisch bei eBAy verscheuert ist eben kein ‘Gewerbetreibender’, aber eben Unternehmer.

    b) dachte ich immer, als Geschäftsführer sei man Angestellter und kein Unternehmer.

    Ich kann ja falsch liegen ;)

    Herr Basitsch, übernehmen Sie ;)

  3. Thomas

    Hallo,

    ich bin Arbeitnehmer und habe nebenbei ein Gewerbe. Bei Ebay verkaufe ich als Privater Artikel die mit meinem Gewerbe nichts zu tun haben. Leider hatte ich mal über nen gewerb. Acount etwas ohne Garantie verkauft und ne Unterlassung unterschrieben. Nun klagt mich dieser wieder an obwohl ich als privat Acount verkaufe. Aber ich schließe auch nur die Garantie und Rückgabe nicht die Gewährleistung aus. Das ist ja sowieso schon nicht Rechtswirksam.
    Zudem hat derjenige beim zweiten mal über eine fingierte Hausanschrift gekauft???

    Was kann ich nun tun? Weiss jemand wirklich bescheid?

    Vielen Dank Thomas

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