wer mehr als ~500 Euro Jahresgewinn über eBay macht, ist verpflichtet, dies bei der Steuererklärung anzugeben. Das betrifft insbesondere Gewerbetreibende, die mit eBay ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften.
Gebrauchte Reifen wollten sie von den angeblichen Privatleuten ersteigern, nicht mehr zu gebrauchende erhielten sie stattdessen. Nägel im Profil, das Profil selbst völlig abgefahren: Die Reifenverkäufe wurden schnell zu einem Fall für die Staatsanwaltschaft. Und auch für die Steuerfahnder des Koblenzer Finanzamts. Denn: Bei den Verkäufen im Gesamtwert von 300 000 Euro unterschlugen die Händler gleich auch noch 50 000 Euro an Steuern. Ein wachsendes Problem des Online-Handels: “Zunehmend wollen sich Gewerbetreibende ein zweites Standbein im Internet aufbauen”, berichtet Felix E., Sachgebietsleiter der Steuerfahndung in Koblenz. Und: Viele wähnen sich dabei im rechts- und vor allem steuerfreien Raum. Ein Irrtum, der gerade Gewerbetreibenden aus Sicht von Felix E. bewusst sein müsste. Denn: Auch beim elektronischen Handel fallen Steuern an. Und dieser wird daher auch genauso überwacht wie der übrige Handel… “Es geht uns nicht um die ,normalen” Verkäufer oder um die Gewerbetreibenden, die den Internetumsatz bei der Steuererklärung angeben”, betont er, “es geht uns um die schwarzen Schafe.” Im Klartext: um die, die ihren zweiten Geschäftszweig bewusst am Fiskus vorbei betreiben. Händler, die als angebliche Privatpersonen auftreten, Verkäufer, die regelmäßig ihren “Nickname”, den Namen, unter dem sie bei eBay auftreten, ändern, um unerkannt zu bleiben. Ein Bereich, der die Fahnder zunehmend beschäftigt. “Der Online-Handel macht inzwischen etwa zehn Prozent unserer Fälle aus”, betont Felix E.
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