Seit dem Jahr 2000 ist im §20 Sozialgesetzbuch V (“Prävention und Selbsthilfe”) geregelt, dass bei der Teilnahme an bestimmten “Gesundheitskursen” eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen kann. Basierend auf dieser gesetzlichen Grundlage gewähren die Kassen Zuschüsse für eine Vielzahl von kostenpflichtigen Präventiv-Angeboten. Welche das im einzelnen sind ist von Kasse zu Kasse verschieden und kommt auch stark auf deren Größe an: Eine kleine BKK mit wenigen Mitgliedern wird weniger Angebote fördern als eine der großen Ersatzkassen. Relativ sicher wird in der Regel der Bereich Rückentraining bezuschusst, auch bei Entspannungstechniken (Yoga, Pilates) sieht es meist ganz gut aus. Voraussetzung ist, dass der Anbieter derartiger Kurse bestimmte Auflagen erfüllt und durch die jeweilige Krankenkasse überprüft / zertifiziert wurde. Die Förderung kann ziemlich respektabel ausfallen – teilweise lässt sich dadurch z.B. bei einer Mitgliedschaft in einem Fitnessclub, in deren Rahmen solche Kurse besucht werden, fast die Hälfte der monatlichen Gebühren refinanzieren.
Aber wie gesagt: Im konkreten Fall kann nur die eigene Krankenkasse sagen, was wann wo und warum gefördert wird. Aber fragen kostet ja nix :-)