Merke: Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, das musst Du als privater Verkäufer immer reinschreiben bei der Auktion. Sonst droht laut Heise.de Gefahr:
Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trage ein gewerblicher Verkäufer zudem sogar die Beweislast: Er muss nachweisen, das Produkt fehlerfrei verkauft zu haben.