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Ich nix zuständig

Merke: Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, das musst Du als privater Verkäufer immer reinschreiben bei der Auktion. Sonst droht laut Heise.de Gefahr:

Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trage ein gewerblicher Verkäufer zudem sogar die Beweislast: Er muss nachweisen, das Produkt fehlerfrei verkauft zu haben.

via Telagon Sichelputzer

30 Tage Knast und 1000$ Strafe für eBay-Auktionäre

Yep, und zwar nur dafür, dass sie ohne Auktionärslizenz des Staates North Dakota, USA (where the men are real men, women are real men, too, and the sheep are nervous) was verauktionieren. (Ob das auch gilt, wenn nur der Käufer da sitzt?)

Die Lizenz verlangt eine Prüfung, bei der die Leute unter anderem beweisen müssen, dass sie komisches Handgewedel richtig interpretieren können, also genau das was man so als eBayer braucht. ne?

mehr hier: The Progress & Freedom Foundation Blog: eBay – Welcome to the World of a Class B Misdemeanor